Wahlen in Rheinmünster

Kommunalwahl 2024

Am Sonntag, dem 09.06.2024 finden die Europawahl und in Baden-Württemberg zeitgleich die Kommunalwahlen statt.

Im Rahmen der Kommunalwahl werden die Wahl der Kreisräte im Landkreis Rastatt sowie die Wahl des Gemeinderates und der Ortschaftsräte der Ortschaften Greffern, Söllingen und Stollhofen in der Gemeinde Rheinmünster durchgeführt.

Sie finden auf dieser Seite diese öffentlichen Bekanntmachungen sowie weitergehende Informationen. Es besteht auch die Möglichkeit über den untenstehenden Link Briefwahl zu beantragen.

Haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten?

In den vergangenen Tagen wurden die Wahlbenachrichtigungen für die am 09.06.2024 stattfindende Europawahl und die Kommunalwahlen den Wahlberechtigten per Post zugestellt.

Wer bis Sonntag, 19.05.2024 keine Benachrichtigung erhalten hat, sich aber für wahlberechtigt hält, sollte sich unverzüglich, jedoch bis spätestens Freitag, 24.05.2024 mit dem Bürgermeisteramt Rheinmünster, Wahlamt, Telefon 07227/9555-13/-14 in Verbindung setzen.

Versand der Stimmzettel für die Kommunalwahl an alle Wahlberechtigten

Entgegen den anderen Wahlarten werden die Stimmzettel der Kommunalwahl (Kreistag, Gemeinderat, Ortschaftsrat) allen Wahlberechtigten vor dem Wahltag zugesandt.

Der im Kommunalwahlrecht festgelegte Versand der Stimmzettel vor dem Wahltag an die Wahlberechtigten ermöglicht es Ihnen, in aller Ruhe zu entscheiden, welchen Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern Sie ihre Stimmen geben wollen und die Stimmzettel entsprechend auszufüllen. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch und bringen Sie Ihre Stimmzettel am Wahltag ausgefüllt mit in das Wahllokal. Im Wahllokal erhalten Sie dann farblich entsprechende Wahlumschläge. Die Stimmzettel sind in der Wahlkabine in die Wahlumschläge einzulegen und anschließend in die Wahlurnen einzuwerfen.

Sofern Sie einen neuen Stimmzettel benötigen, weil dieser verschrieben oder sonst versehentlich unbrauchbar gemacht wurde, können Sie Ersatz beim Wahlamt der Gemeinde anfordern.

Die Stimmzettel für die Europawahl werden aufgrund rechtlicher Vorgaben erst am Wahltag im Wahllokal ausgegeben (Wahlberechtigung vorausgesetzt).

Antrag auf Wahlschein für die Briefwahl

Wer am Wahltag an der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal verhindert ist, kann durch Briefwahl wählen.

Mit der Wahlbenachrichtigung kann zur Ausübung der Briefwahl ein Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Ein Wahlscheinantrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Der ausgefüllte Antrag sollte zeitnah beim Bürgermeisteramt Rheinmünster, Wahlamt im Rathaus Ortsteil Schwarzach abgegeben werden. Bitte die Unterschrift auf dem Antrag nicht vergessen!

Die Briefwahlunterlagen werden dann unverzüglich per Post zugesandt.

Antrag auf Wahlschein für die Briefwahl per Internet

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch in elektronischer Form beantragt werden. Die Gemeindeverwaltung bietet hierzu ein Wahlscheinantrag an.

Sie finden dort ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Wahlbezirksnummer und die Wählernummer aus der vorliegenden Wahlbenachrichtigung sowie die persönlichen Daten sind in das Erfassungsformular zu übertragen. Es steht dem Antragsteller offen, ob die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Anschrift gesandt werden sollen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

Sie können auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren oder zu den Wahlen allgemein gibt das Wahlamt bei der Gemeindeverwaltung unter folgenden Kontaktmöglichkeiten gerne Auskunft:
Telefon: 07227/9555-13/-14,
E-Mail: lisa.fichtner@rheinmuenster.de oder verena.kimmig@rheinmuenster.de

Stimmzettel für die Kommunalwahlen

Es ist bei Wahlen eigentlich nicht üblich, dass Stimmzettel den Wahlberechtigten schon vor dem Wahltag ausgehändigt werden. Dies ist nur dann der Fall, wenn Briefwahl beantragt wird. Aufgrund des recht aufwendigen Wahlverfahrens bei den Kommunalwahlen (Wahl des Kreistags, des Gemeinderats und des Ortschaftsrats) benötigt der Wähler jedoch für die Durchsicht der Stimmzettel und die Stimmabgabe ausreichend Zeit. Damit es in den Wahllokalen nicht zu längeren Wartezeiten kommt, werden die Stimmzettel der Kommunalwahlen den Wahlberechtigten einige Tage vor der Wahl zugesandt. Damit hat der Wähler die Möglichkeit, die Stimmzettel zu Hause in aller Ruhe auszufüllen.

Die Stimmzettel werden allen Wahlberechtigten in Rheinmünster, die noch keinen Wahlschein für die Briefwahl beantragt haben, in diesen Tagen per Post zugestellt. In dem Umschlag muss enthalten sein:

  1. Amtlicher Stimmzettel für die Wahl des Kreistags (grün)
  2. Amtlicher Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderats (gelb)
  3. Amtliche Stimmzettel für die Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaften Greffern, Söllingen und Stollhofen, in der der Wahlberechtigte seine Hauptwohnung hat (hellbraun, chamois)

Hinweis: In der Ortschaft Schwarzach mit Hildmannsfeld wird kein Ortschaftsrat gewählt.

Einige wenige Wahlberechtigte sind nur für die Wahl des Kreistags wahlberechtigt und erhalten daher nur diesen Stimmzettel.

Bitte prüfen Sie nach, ob im Versandumschlag alle Stimmzettel enthalten sind. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte umgehend an das Bürgermeisteramt Rheinmünster, Wahlamt (Tel. 07227/9555 -13, -14). Dort können Sie fehlende Unterlagen nachfordern. Dies ist auch möglich, falls Sie neue Stimmzettel benötigen, z.B. wenn diese verlegt oder beim Ausfüllen „verschrieben“ werden.

Bitte kennzeichnen Sie die Stimmzettel bereits zu Hause und bringen Sie diese zusammen mit der Wahlbenachrichtigung bei der persönlichen Stimmabgabe am Wahltag mit ins Wahllokal. Dort erhalten Sie die zu den jeweiligen Stimmzetteln farblich passenden Stimmzettelumschläge. Die ausgefüllten Stimmzettel sind dann in der Wahlkabine in die Stimmzettelumschläge einzulegen und anschließend in die entsprechenden Wahlurnen einzuwerfen.

Grundsätzlich gilt, dass jeder Wahlberechtigte seine Stimme nur persönlich abgeben kann. Es ist somit nicht möglich, ausgefüllte Stimmzettel von anderen Personen, beispielsweise Ehegatten oder sonstigen Familienangehörigen mit ins Wahllokal zu bringen. Sofern wahlberechtigte Personen das Wahllokal nicht persönlich aufsuchen können, wird auf die Möglichkeit der Briefwahl verwiesen.

Stimmzettel für die Europawahl

Der Stimmzettel für die Europawahl wird den Wahlberechtigten erst am Wahltag im Wahllokal ausgehändigt. Er ist dort in der Wahlkabine zu kennzeichnen und so zu falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Für den Stimmzettel der Europawahl wird kein Stimmzettelumschlag verwendet, dieser ist gefaltet in die Wahlurne einzuwerfen.

Falls Sie Fragen zum Wahlverfahren haben, stehen Ihnen die Bediensteten des gemeindlichen Wahlamtes gerne zur Verfügung.