Bekanntmachungen & Ausschreibungen
Übersicht:
- Bekanntmachung - Wirtschaftsplan ZV "Am alten Brunnen"
- Bekanntmachung - Inkrafttreten Bebauungsplan "Klostergarten"
- Bekanntmachung - Haushaltssatzung u.a. 2013
- Ausschreibung - Dreifach-Sporthalle - Sportgeräte u.a.
Aktuelle amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Rheinmünster
Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung "Am alten Brunnen"
Wirtschaftsplan
des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung "Am alten Brunnen" für das Wirtschaftsjahr 2013
Die Verbandsversammlung hat in der Sitzung am 26. März 2013 aufgrund der §§ 18 und 20 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Vebindung mit § 14 des Eigenbetriebsgesetzes den Wirtschaftsplan 2013 wie folgt beschlossen:
| § 1 - Wirtschaftsplan | |
| Der Wirtschaftsplan wird wie folgt festgesetzt: | |
| im Erfolgtsplan | |
| mit einem Gesamtaufwand von | 442.633,00 € |
| mit einem Gesamtertrag von | 442.633,00 € |
| im Vermögensplan | |
| mit einem Gesamtausgaben von | 121.221,00 € |
| mit einem Gesamteinnahmen von | 121.221,00 € |
| § 2 - Kreditaufnahmen | |
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf | 0,00 € |
| § 3 - Verpflichtungsermächtigung | |
| Der Gesamtbetrag der Verpfichtungsermächtigung wird festgesetzt auf | 0,00 € |
| § 4 - Kassenkredite | |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistungen von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf | 200.000,00 € |
| § 5 - Verbandsumlagen | |
| Für das Wirtschaftsjahr 2013 werden festgesetzt: | |
| die Finanzkostenumlage | |
| nach § 14 Abs. 2 der Verbandssatzung | |
| für die Gemeinde Rheinmünster | 85.083,00 € |
| für die Stadt Lichtenau | 51.050,00 € |
| die Betriebskostenumlage | |
| nach § 14 Abs. 2 der Verbandssatzung | |
| für die Gemeinde Rheinmünster | 188.094,00 € |
| für die Stadt Lichtenau | 117.006,00 € |
Zu den Verbandsumlagen kommt die gesetzliche Umsatzsteuer (z. Zt. 7 v.H.) hinzu.
Die Genehmigung wurde am 16.04.2013 vom Landratsamt Rastatt erteilt. Der Wirtschaftsplan liegt in der Zeit vom Montag, dem 29.04.2013 bis Montag, dem 13.05.2013 beim Bürgermeisteramt Rheinmünster, Lindenbrunnenstraße 1, 77836 Rheinmünster während den üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Rheinmünster, den 26. April 2013
Helmut Pautler, Verbandsvorsitzender
Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten des einfachen Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Klostergarten“, Ortsteil Schwarzach im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltbericht
Der Gemeinderat der Gemeinde Rheinmünster hat am 11.03.2013 in öffentlicher Sitzung den einfachen Bebauungsplan der Innenentwicklung „Klostergarten“ Ortsteil Schwarzach im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Umweltbericht als Satzung beschlossen.
Der Planbereich wird begrenzt:
| im Norden: | durch die südliche Grenze der Hurststraße |
| im Westen: | durch die östlichen Grenzen der Grundstücke Flst.Nr. 111/1,111/3, 111/5, 111/7,113, 130/2 und 132/1. |
| im Süden: | durch die nördliche Grenze des Achener Mühlbachs Flst.Nr. 54/1 und durch die nördlichen Grenzen der Grundstücke Flst.Nr. 2392, 2393, 2394 sowie durch die neu zu bildenden Grenzen der Grundstücke Flst.Nr. 2395 und 2395/1, |
| im Osten: | durch die westliche Grenze der Grundstücke Flst.Nr. 2390, 2392, 2397. |
Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplanes in der Fassung vom 22.02.2013.
Der einfache Bebauungsplan der Innenentwicklung „Klostergarten“ Orsteil Schwarzach tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Bestandteil der Satzung ist:
| Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen | in der Fassung vom 22.02.2013 |
| Anlage: | |
| Begründung und Hinweise | in der Fassung vom 22.02.2013 |
| Weitere gesonderte Anlage: | |
| Artenschutzrechtliches Gutachten. |
Der Bebauungsplan (Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen) kann einschließlich seiner o.g. Anlagen beim Bürgermeisteramt Rheinmünster, Rathaus Rheinmünster-Schwarzach, Zimmer Nr. 3.2, Lindenbrunnenstr. 1, 77836 Rheinmünster während der üblichen Dienststunden (Öffnungszeiten) eingesehen werden. Jedermann kann den gesamten Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4, Abs. 2, 2a und 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dies gilt auch bei beachtlicher Verletzung von Vorschriften nach § 214 Abs. 2a BauGB. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Rheinmünster, den 26.04.2013
Helmut Pautler, Bürgermeister
Hinweis:
Nach § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) wird eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung – sofern nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen oder die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung nach § 121 Absatz 1 GemO beanstandet hat – von Anfang an unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Rheinmünster geltend gemacht worden ist. Die Unbeachtlichkeit tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung der Satzung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert am 14. Februar 2006, hat der Gemeinderat der Gemeinde Rheinmünster am 22. April 2013 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen:
| § 1 Festsetzung des Haushaltsplanes |
|||
| Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit | |||
| 1. | Den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je | 20.986.630 € | |
| davon im Verwaltungshaushalt | 16.671.630 € | ||
| davon im Vermögenshaushalt | 5.315.000 € | ||
| 2. | Dem Gesamtplan der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von | 0 € | |
| 3. | Dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von | 0 € | |
| § 2 Kassenkredite |
|||
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 300.000 € | ||
| § 3 Gemeindesteuern |
|||
| Die Hebesätze werden festgesetzt | |||
| 1. | für die Grundsteuer | ||
| a) | für land- und forstwirtschaftsliche Betriebe (Grundsteuer A) | 300 v.H. | |
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) | 300 v.H. | |
| 2. | Für die Gewerbesteuer auf | 345 v.H. | |
| der Steuermessbeträge | |||
| § 4 Stellenplan |
|||
| Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung. | |||
Helmut Pautler, Bürgermeister
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung
für das Wirtschaftsjahr 2013
Der Gemeinderat hat am 25. Februar 2013 aufgrund der §§ 14 ff. des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz) i. d. F. vom 8. Januar 1992, zuletzt geändert am 01. Juli 2004, in Verbindung mit der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. d. F. vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert am 14. Februar 2006 folgenden Wirtschaftsplan beschossen:
| § 1 Wirtschaftsplan |
|||
| Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt | |||
| im Erfolgsplan | |||
| auf der Ertragsseite (Einnahmen) auf | 471.600 € | ||
| auf der Aufwandseite (Ausgaben) auf | 457.400 € | ||
| auf einen Jahresgewinn von | 14.200 € | ||
| im Vermögensplan | |||
| in den Einnahmen und Ausgaben auf | 66.000 € | ||
| § 2 Kredite |
|||
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf | 0 € | ||
| § 3 Kassenkredite |
|||
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 300.000 € | ||
Helmut Pautler, Bürgermeister
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung
für das Wirtschaftsjahr 2013
Der Gemeinderat hat am 25. Februar 2013 aufgrund der §§ 14 ff. des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz) i. d. F. vom 8. Januar 1992, zuletzt geändert am 01. Juli 2004 in Verbindung mit der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. d. F. vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert am 14. Februar 2006 folgenden Wirtschaftsplan beschossen:
| § 1 Wirtschaftsplan |
|||
| Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt | |||
| im Erfolgsplan | |||
| auf der Ertragsseite (Einnahmen) auf | 1.250.000 € | ||
| auf der Aufwandseite (Ausgaben) auf | 1.595.500 € | ||
| auf einen Jahresverlust von | 345.500 € | ||
| im Vermögensplan | |||
| in den Einnahmen und Ausgaben auf | 1.091.500 € | ||
| § 2 Kredite |
|||
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf | 336.000 € | ||
| § 3 Kassenkredite |
|||
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 400.000 € | ||
Helmut Pautler, Bürgermeister
Das Landratsamt Rastatt als Rechtsaufsichtbehörde hat mit Schreiben vom 29. April 2013 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2013 mit Haushaltsplan und mit Schreiben vom 26. März 2013 der Wirtschaftspläne 2013 der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bestätigt.
Mit der Bestätigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2013 sind folgende ergänzende Hinweise der Rechtsaufsichtsbehörde verbunden:
„Im Hinblick auf die erheblichen Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage sowohl in diesem als auch in den beiden kommenden Haushaltsjahren ist die Gemeinde gehalten, in naher Zukunft eine Stärkung der Ertragskraft des Verwaltungshaushalts zu erreichen. So sollten kostenrechnende Einrichtungen nicht mit allgemeinen Haushaltsmitteln subventioniert, die unterdurchschnittlichen Hebesätze bei der Grundsteuer A und B könnten angehoben und freiwillige Leistungen könnten abgebaut werden“.
Die erforderlichen Genehmigungen gemäß § 12 Absatz 1 Satz 3 Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit §§ 87 Absatz 2 und 89 Absatz 2 GemO wurde erteilt für:
- den Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 300.000 € im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Wasserversorgung“ und
- den Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 336.000 € sowie den Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 400.000 € im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung“.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ für das Jahr 2013 liegen in der Zeit von Montag 6. Mai 2013 bis einschließlich Donnerstag 16. Mai 2013 im Rathaus, Lindenbrunnenstraße 1, Rechnungsamt während den üblichen Öffnungszeiten:
- Montag, Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
- Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Aktuelle Auschreibungen der Gemeinde Rheinmünster





